Der Freistaat Sachsen stellt 2026 den Landkreisen und Kreisfreien Städten ein Ehrenamtsbudget in Höhe von 153.846,15 Euro zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Landkreise können in eigener Verantwortung über die Verwendung entscheiden.
Auf Beschluss des Kreistages Zwickau werden diese Finanzmittel auf Grundlage der SächsKom-PauschVO den ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
Formulare 2026
- Antrag Kommunales Ehrenamtsbudget pdf / 0,62 mb
Wo kann beantragt werden?
- Landkreis Zwickau
Landratsamt
Büro Landrat
Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau - E-Mail: landrat@landkreis-zwickau.de
Welche Fördersumme ist möglich?
- max. 2.000 Euro pro Maßnahme und pro Antragsteller
- darunter bis zu 500 Euro für die Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
- keine Förderung von:
- Entschädigungszahlungen (bar oder unbar) an ehrenamtlich Tätige
- Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen
- Doppelförderung
Anträge sind mit einer Finanzplanung zu untersetzen.
Wer entscheidet über den Antrag?
Eine Kommission, bestehend aus den
- Fraktionsvorsitzenden des Kreistages Zwickau sowie
- Landkreisverwaltung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung der beantragten Finanzmittel besteht nicht. In den Vorjahren konnten aufgrund des Gesamtbudgets von 150.000 Euro im Wesentlichen nur Anträge berücksichtigt werden, welche sich auf die direkte Umsetzung des Vereinszwecks bzw. auf den Schwerpunkt der ehrenamtlichen Tätigkeit bezogen haben.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Die Antragsstellung ist insbesondere möglich auf dem Gebiet der
- Behinderten- und Altenpflege
- Kinder- und Jugendarbeit
- Wohnungslosenhilfe
- Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten
- Umwelterziehung und Naturschutz
- Heimatpflege und Laienmusik
- Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung
- Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen
- Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder
- Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche
Möglichkeiten der Förderung bestehen insbesondere für
- Organisieren, Durchführen und Nutzen von Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger
- Qualifizierung und Erweiterung des Angebotes der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Deckung von Fahrt- und Büroausgaben im Zusammenhang mit dem Ehrenamt
- Ersatz und Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Ehrenamt
- Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
- Koordinierung der Aktivitäten ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger
