Allgemeine Informationen
Grundlage für die Errichtung und der Betrieb für die in Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie in der Landwirtschaft eingesetzten Kleinfeuerungsanlagen bildet die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV). Darin ist der Einsatz bestimmter Brennstoffe und die Überwachung der festgelegten Emissionsgrenzwerte durch den Bezirksschornsteinfegermeister geregelt.
Umweltamt 17.09.2015
Ansprechpartner
| Stellenbezeichnung: | Immissionsschutz |
| Telefon: | 0375 4402-26259 |
| E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
| Öffnungszeiten | |
| Hausanschrift | |
| Postanschrift |
